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   LG Hamburg, 15.08.2003 - 331 O 198/00   

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LG Hamburg, 15.08.2003 - 331 O 198/00 (https://dejure.org/2003,40855)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15.08.2003 - 331 O 198/00 (https://dejure.org/2003,40855)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15. August 2003 - 331 O 198/00 (https://dejure.org/2003,40855)
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  • BGH, 12.05.1993 - IV ZR 120/92

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Täuschungsversuchs des

    Auszug aus LG Hamburg, 15.08.2003 - 331 O 198/00
    Der Versicherungsnehmer, der die Vermögensinteressen des Versicherers durch falsche Angaben bereits gefährdet hat, kann dem drohenden Anspruchsverlust aber nur dann entgehen, wenn er dem Versicherer den wahren Sachverhalt aus eigenem Antrieb vollständig und unmißverständlich offenbart und nichts verschleiert oder zurückhält (BGH VersR 1975, 752; VersR 1993, 1351).
  • BGH, 15.06.1994 - IV ZR 126/93

    Vermutung der Unfreiwilligkeit - Unfall - Widerlegung

    Auszug aus LG Hamburg, 15.08.2003 - 331 O 198/00
    Auch wenn einzelne Indizien für sich nicht ausreichen, können doch mehrere von ihnen gegebenenfalls in Verbindung mit dem übrigen Prozeßstoff eine tragfähige Grundlage für die Überzeugung bilden, die Haupttatsache sei gegeben (BGH VersR 1994, 1054).
  • OLG Köln, 25.04.1995 - 9 U 22/94

    Fahrzeug; Laufleistung; Schadensanzeige; Leistungsbefreiung;

    Auszug aus LG Hamburg, 15.08.2003 - 331 O 198/00
    Der Versicherungsnehmer kann sich nämlich nicht darauf berufen, daß der Versicherer den Sachverhalt noch zeitig erfahren haben könnte oder sich die erforderlichen Informationen anderweitig habe beschaffen können (OLG Karlsruhe VersR 1992, 1256, KG VersR 1993, 92, OLG Köln VersR 1994, 590, OOL Köln r+s 1995, 206).
  • BGH, 28.05.1975 - IV ZR 112/73

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch Angabe eines überhöhten Ankaufspreises;

    Auszug aus LG Hamburg, 15.08.2003 - 331 O 198/00
    Der Versicherungsnehmer, der die Vermögensinteressen des Versicherers durch falsche Angaben bereits gefährdet hat, kann dem drohenden Anspruchsverlust aber nur dann entgehen, wenn er dem Versicherer den wahren Sachverhalt aus eigenem Antrieb vollständig und unmißverständlich offenbart und nichts verschleiert oder zurückhält (BGH VersR 1975, 752; VersR 1993, 1351).
  • OLG Köln, 13.08.1996 - 9 U 6/96

    Pkw; Fahrzeugentwendung; Sachverständigengutachten; Passender Schlüssel; Wille

    Auszug aus LG Hamburg, 15.08.2003 - 331 O 198/00
    Dem Nachweis der erheblichen Wahrscheinlichkeit kann eine indizielle Bedeutung für den Nachweis der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalles zukommen (vgl. BGH VersR 1885, 78; BGH VersR 1996, 186; OLG Köln VersR 1997, 444).
  • LG Hannover, 15.02.1995 - 6 O 180/94

    Schadensanzeige; Vorschäden; Versicherungsfall; Aufklärungspflicht

    Auszug aus LG Hamburg, 15.08.2003 - 331 O 198/00
    Denn die nachträgliche Richtigstellung von falschen Angaben in der Schadensanzeige beseitigt weder die Obliegenheitsverletzung noch vermag sie den Versicherungsnehmer zu entschuldigen, weil er von Anfang verpflichtet war, wahrheitsgemäße Angaben zu machen (OLG Zweibrücken SP 1995, 47; Landgericht Hannover VersR 1996, 182).
  • OLG Zweibrücken, 26.10.1994 - 1 U 129/93

    Versicherungsnehmer; Schadensanzeigeformular; Vollständige Beantwortung; Wegfall

    Auszug aus LG Hamburg, 15.08.2003 - 331 O 198/00
    Denn die nachträgliche Richtigstellung von falschen Angaben in der Schadensanzeige beseitigt weder die Obliegenheitsverletzung noch vermag sie den Versicherungsnehmer zu entschuldigen, weil er von Anfang verpflichtet war, wahrheitsgemäße Angaben zu machen (OLG Zweibrücken SP 1995, 47; Landgericht Hannover VersR 1996, 182).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.1995 - 22 U 106/95

    Warenhaus; Rolltreppe; Verkehrssicherungspflicht; Fachunternehmen; TÜV

    Auszug aus LG Hamburg, 15.08.2003 - 331 O 198/00
    Für die Führung eines Indizienbeweises ist keine unumstößliche Gewißheit erforderlich, sondern ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewißheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH VersR 1997, 503).
  • KG, 18.02.1992 - 6 U 695/91

    Verschweigen; Versicherungsnehmer; Versicherer; Vorschaden; Vorschäden; Angabe;

    Auszug aus LG Hamburg, 15.08.2003 - 331 O 198/00
    Der Versicherungsnehmer kann sich nämlich nicht darauf berufen, daß der Versicherer den Sachverhalt noch zeitig erfahren haben könnte oder sich die erforderlichen Informationen anderweitig habe beschaffen können (OLG Karlsruhe VersR 1992, 1256, KG VersR 1993, 92, OLG Köln VersR 1994, 590, OOL Köln r+s 1995, 206).
  • OLG Karlsruhe, 19.09.1991 - 12 U 57/91

    Unterlassene Unfallschilderung trotz Anforderung

    Auszug aus LG Hamburg, 15.08.2003 - 331 O 198/00
    Der Versicherungsnehmer kann sich nämlich nicht darauf berufen, daß der Versicherer den Sachverhalt noch zeitig erfahren haben könnte oder sich die erforderlichen Informationen anderweitig habe beschaffen können (OLG Karlsruhe VersR 1992, 1256, KG VersR 1993, 92, OLG Köln VersR 1994, 590, OOL Köln r+s 1995, 206).
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